Bürgschaft Direkt
Beschreibung des Förderprogramms
Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz Existenzgründer dabei, einen Kredit bei der Bank zu erhalten.
Hierbei handelt es sich um ein Bürgschaftsprogramm, das ausschließlich Existenzgründern zur Verfügung steht und die hiermit direkt – ohne Hausbank – eine Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank beantragen können. Mit Hilfe dieser Bürgschaftszusage soll es Existenzgründern erleichtert werden im Falle fehlender Sicherheiten eine finanzierende Hausbank zu finden. Sie kann jedoch kein Ersatz für nicht tragfähige oder unwirtschaftliche Vorhaben sein.
Wer wird gefördert?
Existenzgründer vor Gründung des Unternehmens bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Was wird gefördert?
Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Wie wird gefördert?
Bis zu 80 % des Kreditbetrages können verbürgt werden.
Bürgschaftshöchstbetrag: bis 150 TEUR
Bei positiver Entscheidung erfolgt eine Bürgschaftszusage, die drei Monate Gültigkeit hat. Innerhalb dieser Zeit ist die Vorlage der Finanzierungszusage der Hausbank erforderlich.
Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau).
Laufzeit: I.d.R. 10 bis 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten/Avalen i. d. R. zwischen sechs und acht Jahren; die Laufzeit darf 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke 23 Jahre) nicht überschreiten.
Wo wird beantragt?
Der Bürgschaftsantrag wird unter Angabe "Bürgschaft Direkt" an die Bürgschaftsbank Rheinland Pfalz, oder an die zuständige Kammer gerichtet.
Weitere Informationen
Die Erstberatung erfolgt durch die zuständige Kammer.
Kontakt
Herr Patrick Mutschke
Telefon: 06131 62915-813
Telefax: 06131 62915-99
E-Mail: patrick.mutschke(at)bb-rlp.de

